Klartext aus Karlsruhe
Frankfurt (ots) - Ein Blick in die Mitteilung aus Karlsruhe zeigt: Es ist kompliziert, einen einfachen Grundsatz anzuwenden. Bei Scheidungen, so die simple Regel, werden die Rentenansprüche geteilt. Wer vor allem unentgeltlich für Kinder und Haushalt gesorgt hat - meistens die Frau -, soll für die Trennung nicht mit Armut bezahlen, während der Mann die Ansprüche aus Erwerbsarbeit einstreicht. Das ist gerecht und wertet die Sorgearbeit auf. Aber in der Praxis kommt ...