Mitteldeutsche Zeitung zu EU/Rechtsstaatlichkeit
Halle/MZ (ots) - Im Wirrwarr der unterschiedlichen EU-Instrumente hat die Kommission zum schwächsten gegriffen. Denn die Geldbuße ergibt sich aus einem lange laufenden Vertragsverletzungsverfahren, hat also mit den verschärften Regeln im Ringen um die Rechtsstaatlichkeit (noch) nichts zu tun. Das nimmt der Sanktion nichts, macht sie aber dennoch zu einer schwachen Antwort. Fakt ist nämlich: Die wirklich harten Strafen ...